Die Geschichte der EU
Kennt man die historischen Zusammenhänge und die Entwicklungsgeschichte der Europäischen Union, kann man aktuelle europapolitische Entwicklungen und Diskussionen häufig besser einordnen und verstehen. Diese Seite bietet einen ersten Einstieg in dieses Thema.
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Mit dem Pariser Vertrag, unterzeichnet von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, wurde am 18. April 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Die kriegswichtigen Rohstoffe Kohle und Stahl sollten künftig auf einem gemeinsamen Markt gehandelt werden. Als Exekutivorgan wurde eine Hohe Behörde eingerichtet. Ein Ministerrat fungierte als Legislative. Hinzu kam eine Gemeinsame Versammlung aus Vertretern der nationalen Parlamente, die allerdings nur mit eingeschränkten Kontrollrechten ausgestattet war und eher die Gestalt eines Diskussionsgremiums hatte. Ein Gerichtshof wachte über die Einhaltung der Verträge. Aus der Präambel des Vertrags geht hervor, dass die Unterzeichnerstaaten bereits "eine weitere und vertiefte Gemeinschaft der Völker" im Sinn hatten.Europäische Politische Gemeinschaft scheitert
Um die Integration weiter voranzutreiben, ließen die Außenminister der EGKS bald einen Verfassungsentwurf für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) ausarbeiten, die viele Gedanken der heutigen Union bereits vorwegnahm. Die EPG sollte die Außen-, Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren. Geplant war auch eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), mit einem gemeinsamen europäischen Heer und einem europäischen Verteidigungsminister. Beide Vorhaben scheiterten jedoch im August 1954 in der französischen Nationalversammlung, wohl aus Angst vor dem Verlust originär nationalstaatlicher Entscheidungskompetenzen.Die Römischen Verträge
Einen erfolgreicheren Anlauf die gemeinschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen, unternahmen die Mitgliedstaaten der EGKS 1957. Am 25. März dieses Jahres wurde in Rom die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) beschlossen. Der historisch wichtigere EWG-Vertrag zielte auf eine Zollunion, ohne Handelsschranken zwischen den beteiligten Ländern und mit einem gemeinsamen Außenzoll. Außerdem sollte ein gemeinsamer Markt mit freiem Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr geschaffen werden. Als Vorbild für die institutionelle Ausgestaltung der EWG diente der EGKS-Vertrag. Anstelle der Hohen Behörde wurde allerdings eine Kommission eingerichtet.Von den Römischen Verträgen bis zur Einheitlichen Europäischen Akte
In den folgenden 30 Jahren kam es lediglich zu begrenzten Änderungen an den bestehenden Verträgen. So wurden 1967 die Organe der drei Gemeinschaften zusammengelegt. 1970 wurde die Europäische Gemeinschaft, die sich bis dahin über Beiträge aus den Mitgliedstaaten finanziert hatte, mit Eigenmitteln ausgestattet. 1975 wurde ein Europäischer Rechnungshof eingerichtet; außerdem wurde das Europäische Parlament, das übrigens vier Jahre später erstmals direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt wurde, mit Haushaltsbefugnissen ausgestattet.1974 wurde der Europäische Rat eingerichtet. Das geschah allerdings außerhalb der bestehenden Verträge. Mindestens zweimal im Jahr treffen sich seitdem die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, um die allgemeinen Grundlinien der europäischen Politik festzulegen.
Von größerer Bedeutung war der so genannte "Luxemburger Kompromiss" von 1966, der dazu führte, dass auf Drängen Frankreichs die laut EWG-Vertrag vorgesehene Einführung des Mehrheitsprinzips bei bestimmten Entscheidungen des Rates nicht eingeführt wurde. Stattdessen wurde zunächst das Prinzip der einstimmigen Entscheidung beibehalten.
Folgenreich war in dieser Zeit auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), durch die der EWG-Vertrag, der ursprünglich deutlich zwischenstaatliche Züge aufwies, einer nationalen Rechtsordnung immer ähnlicher wurde. So wurden beispielsweise die direkte Wirkung des Gemeinschaftsrechts und dessen Vorrang vor nationalem Recht durchgesetzt. Außerdem wurden die nationalen Gerichte ermuntert, sich bei strittigen Fragen in Sachen Gemeinschaftsrecht an den EuGH zu wenden.
Fortschritte wurden auch bei der Umsetzung der im EWG-Vertrag formulierten Ziele gemacht. So wurden die national-staatlichen Agrarmarktordnungen in den 1960er Jahren allmählich von einer europäischen Marktordnung für landwirtschaftliche Produkte abgelöst. Außerdem wurde der Gemeinsame Markt durch eine gemeinschaftliche Außenhandelspolitik ergänzt.
Im Jahre 1973 kam es durch den Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien darüber hinaus auch zu einer ersten Erweiterung der Gemeinschaft. 1981 folgte Griechenland, fünf Jahre später wurden dann Spanien und Portugal Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft.
Die Einheitliche Europäische Akte
1987 kam es dann durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) zur ersten umfassenden Revision der bestehenden Gemeinschaftsverträge. Die Erfahrung der zurückliegenden Jahre hatte gezeigt, dass eine Entscheidungsfindung in einer vergrößerten Gemeinschaft zunehmend schwieriger geworden war. Deshalb wurden zum Beispiel im Ministerrat für einige Bereiche qualifizierte Mehrheitsentscheidungen eingeführt; außerdem wurden dem Europäischen Parlament umfangreichere Kompetenzen eingeräumt. Mit dem so genannten Binnenmarktprogramm sollten bis Ende 1992 alle noch bestehenden Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden, um einen wirklich gemeinsamen Markt zu schaffen. Darüber hinaus wurde der Kompetenzen der Gemeinschaft deutlich erweitert.Der Vertrag über die Europäische Union
Ende 1993 brachte der Vertrag über die Europäische Union - häufig auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet - die zweite große Änderung der bestehenden Gemeinschaftsverträge.Zum einen wurde dadurch mit der - jetzt auch offiziell so genannten - Europäischen Union (EU) eine neue Organisation geschaffen, die aus drei Säulen besteht. Die erste Säule bildet die auf die bisherigen Verträge gestützte Zusammenarbeit, die allerdings einige wichtige Ergänzungen erfuhr. So wurde beispielsweise durch die Einführung eines neuen Entscheidungsverfahrens für bestimmte Bereiche die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt; ein Ausschuss der Regionen wurde eingerichtet; die Gemeinschaftsaufgaben wurden weiter ausgeweitet. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bildet die zweite Säule, mit der die seit Mitte der 1970er Jahre bestehende zwischenstaatliche Kooperation in der Außenpolitik ausgebaut und auf eine vertragliche Grundlage gestellt wurde. Als dritte Säule wird die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZJIP) bezeichnet, die damit ebenfalls erstmals als Gegenstand von gemeinschaftlichem Interesse vertraglich fixiert wird. Bemerkenswert ist, dass in außen- und sicherheitspolitischen Fragen sowie bei der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik einstimmig entschieden wird und traditionelle Formen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit überwiegen.
Wichtigster Bestandteil des Maastrichter Vertrags waren aber die Bestimmungen zur Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die bis spätestens 1. Januar 1999 die Einführung einer gemeinsamen Währung vorsahen.
Der Vertrag von Amsterdam
Nachdem 1995 Österreich, Schweden und Finnland in die EU aufgenommen worden waren, trat am 1. Mai 1999 der Vertrag von Amsterdam in Kraft. Er brachte eine weitere Vertiefung der EU, insbesondere durch eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat und eine erneute Ausweitung der Gemeinschaftsaufgaben. Als wichtigste Neuerung gilt die Einführung so genannter Flexibilitätsklauseln. Dadurch wurde einzelnen Mitgliedstaaten unter bestimmten Vorausstetzungen in einigen Bereichen eine verstärkte Zusammenarbeit gestattet, ohne dass sich alle daran beteiligen müssen.Der Vertrag von Nizza
Nachdem zum 01. Januar 2002 die nationalen Währungen in zwölf der bis dato 15 EU-Mitgliedstaaten durch den Euro ersetzt wurden – Dänemark, Schweden und Großbritannien behielten ihre nationalen Währungen – wurden mit dem am 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Vertrag von Nizza die ersten institutionellen Voraussetzungen für eine Osterweiterung der Europäischen Union geschaffen. Dabei ging es vor allem um eine Begrenzung der Größe der Kommission und ihre Zusammensetzung, eine neue Stimmengewichtung im Rat, eine Ausweitung der Ratsentscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und eine flexiblere Gestaltung der verstärkten Zusammenarbeit. So sieht der Vertrag vor, dass jedes Mitgliedsland ab 2005 nur noch ein Kommissionsmitglied stellt. Mit dem Beitritt des 27. Mitgliedstaates wird die Zahl der Kommissare auf maximal 26 begrenzt und ein Rotationssystem eingeführt. Mehrheitsbeschlüsse im Rat wurden auf 30 neue Sachgebiete ausgedehnt. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen des Rates sind seit dem 1. Januar 2005 nur noch möglich, wenn eine Mehrheit der Stimmen, der Staaten und der Bevölkerung erreicht wird. Für das Europäische Parlament ist eine neue repräsentativere Sitzverteilung vorgesehen, die Zahl der Abgeordneten wird auf maximal 732 begrenzt. Die verstärkte Zusammenarbeit wurde in begrenztem Maße auf die GASP ausgeweitet. Außerdem wurde die Vereinbarung einer verstärkten Zusammenarbeit vereinfacht.Der Weg zum Vertrag von Lissabon
Der 1. Mai 2004 markierte die nächste Zäsur in der Geschichte der Europäischen Union. Mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik und Slowenien wuchs die EU auf einen Schlag um zehn neue Mitgliedstaaten. Mit dieser bisher größten Erweiterung wurde die seit 1945 bestehende Teilung des europäischen Kontinents in Ost und West endgültig überwunden. Knapp sechs Monate nach der Osterweiterung kamen die Vertreter der jetzt 25 EU-Mitgliedstaaten in Rom zusammen, um einen Vertrag für eine europäische Verfassung zu unterzeichnen. Der Verfassungsvertrag sollte sämtliche in den letzten 50 Jahren geschlossenen Verträge des europäischen Vereinigungsprozesses ersetzen; ausgenommen war allein der EURATOM-Vertrag. Nachdem im Sommer 2005 zuerst Frankreich und kurz danach die Niederlande die Verfassung jedoch in Referenden ablehnten, wurde der Prozess der Ratifizierung gestoppt. Erst unter der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 wurden neue Verhandlungen aufgenommen, die im Oktober 2007 in Lissabon zu der Annahme des Reformvertrags führten.
Der Vertrag von Lissabon bringt für die am 1. Januar 2007 mit Bulgarien und Rumänien auf 27 Staaten erweiterte EU eine ganze Reihe Neuerungen mit sich. Er ordnet Zuständigkeiten und Kompetenzen neu, schafft neue Ämter, strafft die Organisation und Entscheidungsprozesse. Die bedeutendste Änderung für das Europäische Parlament ist die Ausweitung des Mitspracherechts in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung. Damit entscheidet es künftig in fast allen europäischen Fragen gemeinsam mit dem Rat. Gleichzeitig wird das Parlament zwischen 2009-2014 nur noch 750 Mitglieder umfassen. Es erhält außerdem das Recht, den Präsidenten der Kommission zu wählen, die ebenfalls verkleinert wird: Ab 2014 stellen abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar. Im Rat sollen künftig Mehrheitsentscheidungen die Regel sein, damit nicht länger ein einzelner Mitgliedstaat alle Entscheidungen blockieren kann. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie bei der Änderung von EU-Verträgen gilt aber weiter das Prinzip der Einstimmigkeit. Auch die Stimmverteilung im Rat ändert sich. Ab dem 1. November 2014 gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit. Für einen Beschluss ist dann die Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten nötig, die gleichzeitig mindestens 65% der Gesamtbevölkerung vertreten. Zur Stärkung ihrer gemeinsamen Außenpolitik bekommt die EU einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Darüber hinaus soll ein zukünftig auf zweieinhalb Jahre gewählter Ratspräsident der EU Gesicht und Stimme geben und für mehr Kontinuität in der Politik der Gemeinschaft sorgen.
Frist für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist Juni 2009. Möglichst noch im Vorfeld der Europawahlen zu diesem Zeitpunkt soll der Vertrag in Kraft treten. Derzeit ist der Vertrag von Lissabon von allen europäischen Staaten ratifiziert worden, Ausnahmen bilden hierbei Irland und Tschechien. In Irland ist das erste Referendum 2008 negativ ausgefallen, ein zweites wird für Herbst 2009 geplant. In Tschechien hat das Parlament im Februar 2009 dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, nachdem das Verfassungsgericht grünes Licht für die Ratifizierung gegeben hatte. Nun stehen nur noch die Entscheidung im Senat sowie die Unterschrift des Präsidenten aus.
Zum Weiterlesen:
Dinan, Desmond: Ever Closer Union. An Introduction to European Integration. Boulder/London 1999.Knipping, Franz: Rom. 25. März 1957. Die Einigung Europas. München 2004.
Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa von A – Z. Bonn 20028.
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Europäische Politische Gemeinschaft scheitert
Die Römischen Verträge
Von den Römischen Verträgen bis zur Einheitlichen Europäischen Akte
Die Einheitliche Europäische Akte
Der Vertrag über die Europäische Union
Der Vertrag von Amsterdam
Der Vertrag von Nizza
Der Weg zum Vertrag von Lissabon
Zum Weiterlesen...

