Schwerpunkte
Seit Februar 2007 bin ich stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA) und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) im Europäischen Parlament (EP). Diese Bereiche, die ich Ihnen auf dieser Seite etwas näher vorstellen möchte, bilden deshalb auch die Schwerpunkte meiner politischen Arbeit.Natürlich haben diese Themen in unserer globalisierten Welt auch für Niedersachsen eine unmittelbare Rele-vanz. Denn auch für unsere Unternehmen in Niedersachsen wird es immer wichtiger, in globalen Zusammenhängen zu denken. Die Exportquote (sprich: der Anteil der Ausfuhren bezogen auf den Produktionswert) unserer niedersächsischen Wirtschaft beläuft sich auf fast 55,5 Prozent. Das entspricht gegenüber 1999 einer Steigerung um 13 Prozentpunkte. Die niedersächsische Wirtschaft setzt also zunehmend auf die Expansionsmöglichkeiten auf internationalen Märkten. Als niedersächsische Europaabgeordnete sehe ich es als meine Aufgabe, an der Gestaltung der dafür notwendigen politischen Rahmenbedingungen mitzuwirken.
Handelspolitik
Mit ihren 27 Mitgliedstaaten ist die Europäische Union heute der größte Handelsblock weltweit. Auf sie entfällt ca. ein Fünftel der weltweiten In- und Exporte. Die gemeinsameHandelspolitik ist wesentliche Grundlage und Kernstück der Außenbeziehungen der EU. Das Ziel einer gemeinsamen Handelspolitik stand bereits im Mittelpunkt des ursprünglichen Plans zur Gründung der Europäischen Union.Heute betreibt zwar jedes EU-Mitgliedsland seinen Handel mit der Welt auf eigene Rechnung; die entsprechenden Bedingungen werden aber von der Europäischen Union einheitlich für alle Mitgliedstaaten festgelegt. So bestimmt die EU die Höhe von Zöllen auf Einfuhren aus Drittstaaten, schließt Handelsabkommen oder ent-scheidet über handelspolitische Straf- und Schutzmaßnahmen - im Rahmen der Regelwerke der Welthandelsorganisation (WTO).
Verhandlungen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen wie der WTO führt die „Generaldirektion Handel“, die für Außenhandel zuständige Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission. Der EU-Ministerrat erteilt allerdings die "Verhandlungsdirektiven", an denen sich die Kommission bei den Verhandlungen von Abkommen orientiert, und entscheidet letztendlich, ob ein Abkommen angenommen wird oder nicht.
In Bezug auf die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik verfügt das EP nicht über ausdrückliche Befugnisse. Allerdings wird es von der Kommission regelmäßig über die Entwicklungen in der europäischen Handelspolitik unterrichtet. So trifft sich der für Handel zuständige Kommissar regelmäßig zum Meinungs- und Informationsaustausch mit den Mitgliedern des EP. Darüber hinaus sind bei den multilateralen WTO-Verhandlungen immer auch Mitglieder des Parlaments in den EU-Delegationen anwesend. Bei wichtigen internationalen Abkommen, die unter Anderem auch handelspolitische Fragen betreffen und die der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedürfen, sorgt die Kommission dafür, dass das Europäische Parlament in allen Phasen der Vorbereitung, der Verhandlung und des Abschlusses schnell und ausführlich unterrichtet wird, damit sie den Standpunkt des Parlaments berücksichtigen kann.
Mit Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wird jedoch voraussichtlich ab 2009 auf dem Gebiet der gemeinsamen Handelspolitik das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, d.h. dass das EP in Zukunft gleichberechtigter Gesetzgeber ist. Das Parlament entscheidet dann zusammen mit dem Rat insbesondere über die Änderung von Zollsätzen für den Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen, die den Handel mit Waren und Dienstleistungen betreffen sowie über Handelsaspekte des geistigen Eigentums, ausländische Direktinvestitionen, die Harmonisierung der Liberalisierungsmaßnahmen, die Ausfuhrpolitik und die handelspolitischen Schutzmaßnahmen - beispielsweise im Fall von Dumping und Subventionen.
Der Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) des EP ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Festlegung und Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik der Union und ihren Außenwirtschaftsbeziehungen. Das betrifft insbesondere:
1. die finanziellen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Drittländern und regionalen Organi-sationen;
2. Maßnahmen zur technischen Harmonisierung oder Standardisierung in Bereichen, die von Instrumenten des Völkerrechts erfasst sind;
3. die Beziehungen zu den einschlägigen internationalen Organisationen und zu Organisationen, die die regionale wirtschaftliche und handelspolitische Integration außerhalb der Union fördern;
4. die Beziehungen zur WTO, insbesondere ihre parlamentarische Dimension.
Der Ausschuss unterhält außerdem die Verbindung mit den zuständigen interparlamentarischen Delegationen und Ad-hoc-Delegationen, soweit die wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekte der Beziehungen zu Dritt-ländern berührt sind.
Auswärtige Angelegenheiten
Die Leitidee, dass ein starkes Europa auf der Weltbühne als Einheit auftreten sollte, hat die Mitgliedstaaten ermuntert, bei der Entwicklung eines schlüssigen außenpolitischen Konzepts zusammenzuarbeiten. Dabei wurden im Laufe der Jahre langsam, aber ständig Fortschritte erzielt.Der erste Schritt war ein ehrgeiziger, aber erfolgloser Versuch, Anfang der 50er Jahre mit den sechs Gründungsmitgliedern der Europäischen Union eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft einzurichten. Darauf folgte ein 1970 eingeleiteter Prozess der so genannten „Europäischen Politischen Zusammenarbeit“, mit der die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu aktuellen außenpolitischen Fragen koordiniert werden sollten. So formulierten die EU-Länder gemeinsame Standpunkte, wenn sie dazu in der Lage waren. Zu besonders heiklen Fragen jedoch war es nicht immer möglich, den erforderlichen einstimmigen Beschluss herbeizuführen.
In den letzten 15 Jahren hat die EU vermehrte Anstrengungen unternommen, international eine politische und sicherheitspolitische Rolle zu spielen, die stärker ihrem wirtschaftlichen Status entspricht. Die Konflikte, die nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 in Europa ausgebrochen sind, haben die Staats- und Regierungschefs der EU von der Notwendigkeit wirksamer gemeinsame Maßnahmen überzeugt. In jüngerer Zeit hat die Bekämpfung des internationalen Terrorismus diese Überzeugung gestärkt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten im EP ist dabei zuständig für:
1. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Dabei wird der Ausschuss von einem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung unterstützt;
2. die Beziehungen zu anderen EU-Organen und -Einrichtungen, der UNO sowie anderen internationalen Organisationen und interparlamentarischen Versammlungen für Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen;
3. die Stärkung der politischen Beziehungen zu Drittländern, insbesondere denjenigen in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union, durch umfassende Kooperations- und Hilfsprogramme oder internationale Übereinkünfte wie Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen;
4. die Eröffnung und Überwachung sowie den Abschluss von Verhandlungen über den Beitritt europäischer Staaten zur Union;
5. Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, dem Schutz von Minderheiten und der Förderung demokratischer Werte in Drittländern. Dabei wird der Ausschuss von einem Unterausschuss Menschenrechte unterstützt. Unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen sind Mitglieder anderer Ausschüsse und Organe mit Zuständigkeiten in diesem Bereich eingeladen, an den Sitzungen des Unterausschusses teilzunehmen.
Der Ausschuss koordiniert außerdem die Arbeit der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse und der Par-lamentarischen Ausschüsse für Zusammenarbeit sowie die Tätigkeit der interparlamentarischen Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und Wahlbeobachtungsmissionen in seinem Zuständigkeitsbereich.

